Ergotherapie darf nur auf schriftliche, ärztliche Anordnung – vom Allgemeinmediziner oder Facharzt – ausgeübt werden. In der ärztlichen Verordnung zur Ergotherapie muss folgendes enthalten sein:
- Diagnose
- Häufigkeit: im Schnitt 8 – 10 Einheiten
- Dauer: 30, 45 oder 60 Minuten
- Hausbesuch analog zur Häufigkeit, falls erforderlich
Sollten Sie Fragen rund ums Thema Ergotherapie bei einem der oben angeführten Themenbereichen haben, freue ich mich auf ein Gespräch.